Über uns

Unsere Geschichte

Gemeinsam für eine starke Wirtschaftsregion

In einer wegweisenden Initiative haben die Wirtschaftsvereine aus Wentorf, Geesthacht, Schwarzenbek, Lauenburg, Mölln und Büchen ihre Ressourcen und Kompetenzen gebündelt, um den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Region weiter zu stärken.

Unter dem Namen "Wirtschaftsverbund Herzogtum" haben sie sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, um die Wirtschaftslandschaft im Herzogtum nachhaltig zu gestalten und nach außen zu vertreten.

Der Wirtschaftsverband Bergedorf (WSB) unterstützt den Wirtschaftsverbund Herzogtum als erfahrener Nachbar in der Metropolregion. Diese Kooperation stellt sicher, dass die Mitglieder des Verbundes von erprobten Strategien und Kompetenzen profitieren können, um ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen.

Die Gründung des Wirtschaftsverbunds Herzogtum ist ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit in der Region. Die beteiligten Verbände haben erkannt, dass sie durch eine engere Zusammenarbeit und den Austausch von Know-how und Ressourcen ihre individuellen Stärken besser nutzen und gemeinsame Herausforderungen leichter bewältigen können. Alle Vereine haben grundsätzlich sehr ähnliche Themen in unterschiedlicher Ausprägung: Stadtentwicklung, Infrastruktur, Erweiterungsflächen für Gewerbe und Handwerk, Kontakte zu Politik und Verwaltung. Durch den intensiven Austausch profitieren alle von den Erfahrungen der anderen. In Zeiten des gesellschaftlichen Wandels, schrumpfender Budgets der Städte und Gemeinden und abnehmender Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement ist es einfacher, die Kräfte zu bündeln.

Die Leitung des Wirtschaftsverbunds Herzogtum wird alle 12 Monate von einem anderen Mitglied übernommen. Im ersten Jahr übernimmt die Wirtschaftliche Vereinigung Geesthacht diese Aufgabe.

Die Gründung des Wirtschaftsverbunds Herzogtum ist jedoch nur der erste Schritt auf diesem vielversprechenden Weg. Die Initiatoren planen die Aufnahme weiterer Wirtschaftsverbände und -gemeinschaften aus der Region, um die Vielfalt der Kompetenzen und Ressourcen zu erweitern. Damit wird nicht nur die Schlagkraft des Netzwerks erhöht, sondern auch das Potenzial für innovative Kooperationen und Synergien in der Region. Und gemeinsam soll die Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Region für die politischen Ebenen im Kieler Landtag erhöht werden.

Sollte sich die Zusammenarbeit im Verbund wie erwartet bewähren, schließen die beteiligten Wirtschaftsverbände die Entwicklung und Gründung eines regionalen Wirtschaftsverbandes nicht aus, der dann die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen auf kommunaler und Kreisebene vertritt.

Mitglieder

Wirtschaftsinitiative Wentorf bei Hamburg
 

Wirtschaftliche Vereinigung Geesthacht

Wirtschaftliche Vereinigung Schwarzenbek

Wirtschaftliche Vereinigung Lauenburg

Büchener Wirtschaftsvereinigung

Wirtschaftliche Vereinigung Mölln

Wirtschaftsförderungsverein Inselstadt Ratzeburg

Wirtschaft & Stadtmarketing Hamburg Bergedorf
Beisitzer im Rat als unterstützer und erfahrener Nachbar in der Metropolregion Hamburg

Verbundordnung für den Wirtschaftsverbund Herzogtum

§1 Gründung & Zusammensetzung

Der Wirtschaftsverbund Herzogtum wurde im Sommer 2023 beim ersten Verbund-Treffen in Schwarzenbek bei Schröders Hotel gegründet.
Der Wirtschaftsverbund Herzogtum (WV-Herzogtum) ist das regionale Netzwerk von derzeit sieben Wirtschaftsverbänden im Kreis Herzogtum Lauenburg, bestehend aus Mitgliedern unterschiedlicher Branchen (Firmen, Gewerbe, Handel).
Zum WV Herzogtum gehören die Wirtschaftsverbände Ratzeburg, Mölln, Büchen, Lauenburg, Schwarzenbek, Geesthacht und Wentorf bei Hamburg.
Eine Erweiterung um Wirtschaftsvereinigungen aus umliegenden Kreisen, z. B. Stormarn oder Hamburg-Bergedorf, ist jederzeit möglich und stärkt den Einfluss der regionalen Wirtschaft in der Metropolregion.

§1.1 Aufnahme weiterer Wirtschaftsvereinigungen & Wirtschaftsvertretungen

Die Aufnahme weiterer Wirtschaftsvereinigungen erfolgt nach einem formlosen Antrag (per E-Mail oder Vorschlag durch ein Ratsmitglied) und muss durch Abstimmung im Verbundrat genehmigt werden.

§2 Aufgaben

Das gemeinsame Ziel des WV-Herzogtum besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung im Südkreis zu fördern und die Interessen der Mitgliedsunternehmen zu vertreten. Darüber hinaus soll die wirtschaftliche und infrastrukturelle Stabilität der Region gesichert und in Entscheidungsprozesse auf kommunaler, städtischer und Landesebene mehr Gewicht gebracht werden.
Der Verbund kann nach Beschluss des Rates, Mitglied in anderen übergeordneten Verbänden, zur Gemeinsamen Informationsgewinnung werden, wie z.B. in der Metropolregion der Handelskammer Hamburg, dem UV Nord oder der WFL.

§3 Rechtliche Grundlage

Zum WV-Herzogtum gehören gegenwärtig rund 700 Mitgliedsunternehmen aus den sieben Wirtschaftsvereinigungen.
Jede Wirtschaftsvereinigung und jedes Mitgliedsunternehmen bleibt rechtlich unabhängig. Der Wirtschaftsverbund bildet eine wirtschaftliche Gesamtheit ohne rechtliche Fusion der einzelnen Verbände.

§4 Verbundrat, Sitz & Geschäftsjahr

Der WV-Herzogtum ernennt einen Verbundrat, der sich aus den Vorstandsmitgliedern der jeweiligen Wirtschaftsvereinigungen zusammensetzt. Jede Vereinigung entsendet maximal zwei Vorstandsmitglieder in den Verbundrat.
Die Leitung des Verbundrates wird durch den Rat für eine Dauer von zwei Jahren bestimmt. Danach erfolgt eine Neuwahl. Für die Anfangsphase wird Beständigkeit empfohlen, um eine stabile Entwicklung des Verbunds zu gewährleisten.
Der die Leitung beauftragt jemanden aus dem Rat, der die finanzielle Verwaltung übernimmt. 
Der Sitz des WV-Herzogtum befindet sich in Geesthacht, 
Leibnizstr. 8, 21502 Geesthacht.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§5 Aufgaben des Verbundrates

Der Verbundrat führt den Wirtschaftsverbund und vertritt ihn nach außen. Der Rat kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen oder Tätigkeiten an bezahlte Fachkräfte übertragen. 

Die Verteilung von Aufgaben erfolgt in Absprache unter den Ratsmitgliedern.

§5.1 Vertretungsbefugnis

Der Wirtschaftsverbund Herzogtum wird bei rechtlichen oder vertraglichen Angelegenheiten durch die gewählte Leitung vertreten.

§6 Beiträge

Der Jahresbeitrag beträgt aktuell 200 Euro pro Wirtschaftsvereinigung und ist im Januar jeden Jahres zu Zahlen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung bzw. Sepa Mandat, eine Rechnung wird nicht ausgestellt. Der Betrag wird für Mitgliedschaften und Verwaltungsausgaben verwendet.

§6a Haftung des Verbundrates

Die Haftung des Verbundrates erfolgt gemeinschaftlich, beschränkt auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten im Rahmen der Geschäftsführung. Die Mitglieder des Verbundrates sind nicht persönlich haftbar für Verbindlichkeiten des Wirtschaftsverbundes.

§7 Kassenprüfung

Eine jährliche Kassenprüfung erfolgt beim ersten Quartalstreffen des neuen Jahres. Es müssen mindestens drei Ratsmitglieder (ohne die Leitungskräfte) anwesend sein, um die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen und zu bestätigen.

§8 Änderungen der Verbundordnung

Änderungen an dieser Verbundordnung können mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschlossen werden.

§9 Auflösung & Umwandlung

Die Auflösung des Wirtschaftsverbunds kann jederzeit durch einfache Mehrheit des Verbundrates beschlossen werden.
Die Umwandlung in einen rechtlich verankerten Verband mit notariell beglaubigter Satzung kann ebenfalls durch Mehrheitsbeschluss des Verbundrates entschieden werden.

Die Ordnung wurde am 23.10.2024 in Schwarzenbek beschlossen.

 

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